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Interview mit Christina Clemm von Sabine Ibing

Interview mit Christina Clemm 

von Sabine Ibing


© Sibylle Baier, Antje Kunstmann Verlag



Christina Clemm arbeitet als Strafverteidigerin und als Nebenklagevertreterin von Opfern sexualisierter und rassistisch motivierter Gewalt. Deutschlands bekannteste Fachanwältin für Straf- und Familienrecht in Berlin und war Mitglied der Expertenkommission zur Reform des Sexualstrafrechts des BMJV, Aktivistin und politisch aktiv für Geflüchtete und von Gewalt Betroffene. Nach den neuesten Zahlen des BKA ist jede dritte Frau in Deutschland von physischer und/oder sexualisierter Gewalt betroffen. In ihrem Buch «AktenEinsicht– Geschichten von Frauen und Gewalt» nimmt sie uns mit auf eine Reise in die Gerichtssäle der Republik, an die Tatorte, in die Tatgeschehen. 


Das Neue Buch von Christina Klemm, «Gegen Frauenhass» beschäftigt sich mit ähnlichem Thema: Alle, wirklich alle Frauen können betroffen sein. Und alle, wirklich alle Männer können Täter sein. Die Rechtsanwältin Christina Clemm zeigt, wie allgegenwärtig die Gewalt gegen Frauen ist, und was wir verändern müssen politisch wie privat, weil in Deutschland jeden dritten Tag eine Frau von ihrem (Ex-)Partner umgebracht wird. Weil Frauen beim Arzt, in der Arbeit und auf offener Straße Gewalt erleben und niemand etwas dagegen tut. Warum nicht? Ist es Unkenntnis, Hilflosigkeit, Desinteresse? Oder liegt dem Ganzen ein tief verwurzelter Frauenhass zugrunde? Christina Clemm führt uns durch die Spirale patriarchaler Gewalt und zeigt, was getan werden muss. «Der gefährlichste Ort für eine Frau ist immer noch ihr eigenes Zuhause, der gefährlichste Mensch ihr Partner.» - Frauenhass wagt einen Blick in das Epizentrum sexistischer Gewalt Eine kluge, dringende Streitschrift gegen den systemischen, oft tödlichen Hass auf Frauen Am Beispiel des Mordes an Lisa M. beleuchtet Christina Clemm die Mechanismen patriarchaler Gewalt und fordert, dass sich endlich etwas ändert.



S.I.:  Frau Clemm, ich bin an Ihr Buch mit einer anderen Erwartung gegangen und war positiv überrascht. Hier ging es nicht allein um häusliche Gewalt, Beziehungsdelikte, es ging auch sehr stark um den Mythos der lügenden Frau, den Umgang der Exekutive und Judikative mit Frauen. Es herrscht das Vorurteil, Frauen lügen eher als Männer, sie würden eher Falschanzeigen tätigen, um ihre Rachegelüste zu befriedigen. Wie entsteht ein solches Denken? Und wie schaffen wir es, davon wegzukommen?


C. C.:   Diese Mythen bestehen schon sehr lange, sind Teil uns patriarchalen Systems, das in unterschiedlichsten Varianten Abwertungen von Frauen oder queeren Personen transportiert. Eine Gewohnheit der Frauenverachtung würde ich es nennen, in der bestimmte Vorurteile, wie etwa der hinterhältigen und lügenden, der hysterischen, übertreibenden, emotional gesteuerten Frau, um nur ein paar zu nennen, reproduziert werden. Das Bild der Rachegöttin zum Beispiel, so oft gezeigt, hat sehr wenig mit der Realität von Frauen, die von geschlechtsbezogener Gewalt betroffen sind, zu tun. Ganz im Gegenteil, viele Betroffene wehren sich nicht, resignieren, zeigen nicht an, versuchen sich irgendwie mit den Tätern zu arrangieren, wünschen ihnen oft nicht einmal Böses, geschweige denn Vergeltung. Würden alle Betroffenen wütend werden, zum Beispiel die Arbeit niederlegen, auf die Straßen gehen, dann wäre hier ganz schön viel los.


S.I.: Sie beschreiben, wie kompliziert das Recht mit der Pflicht zu Abwehrmaßnahmen bei Vergewaltigung umgeht. Wehrt sich eine Frau nicht, weil sie sich z. B. psychisch in einer Schockstarre befindet, oder mit Drogen abgefüllt wurde, ist von einer Mitschuld a. G. fehlender Abwehrmaßnahmen auszugehen. Wer sich nicht wehrt, der hat seine Zustimmung zur Vergewaltigung gegeben?


C. C.:   Es ist noch ein wenig komplizierter. Es geht weniger um eine Mitschuld, was vielleicht zu einer Strafmilderung führen könnte, als darum, dass zum Beispiel im Fall einer Schockstarre die Rechtsprechung häufig davon ausgeht, der Verdächtige habe nicht erkennen können, dass die betroffene Person die sexuellen Handlungen nicht gewollt habe. Dann handelt er ohne Vorsatz, also ohne gegen den Willen der anderen Person zu handeln und ist freizusprechen. Interessant ist das Männerbild, das häufig zu solchen Schlüssen führt – der triebgesteuerte, nicht mehr sein Gegenüber wahrnehmende Mann. Ich wundere mich, wie wenig sich Männer gegen dieses Männerbild wehren. 


S.I.:  Viele Menschen, insbesondere Männer, verstehen nicht, warum Frauen erst Jahre später ihre Peiniger anzeigen, bzw. beschuldigen, ob es sich nun um sexuelle Belästigung / Nötigung oder Vergewaltigung handelt. Das war während der #metoo Debatte sehr deutlich. Es hat bekanntlich viele verschiedene Gründe. Wie sieht es in der heutigen Zeit aus? Sollte man grundsätzlich Anzeige erstatten, wenn man am Arbeitsplatz sexuell belästigt wird? Den Peiniger scharf zurechtweisen, mit dem Vorgesetzten oder mit dem Betriebsrat (soweit vorhanden).


C. C.:   Damit dies geschieht, muss den Betroffenen die Sicherheit verschafft werden, dass sie selbst keine Nachteile durch eine Anzeigenerstattung oder auch durch das Sprechen mit Vorgesetzten o.a. zu befürchten haben. Das ist aber leider nicht der Fall. Die Strafverfahren dauern lang und sind mühsam und häufig mit viel Anstrengung, oft auch Gegenanzeigen oder Respektlosigkeiten für die Betroffenen verbunden. Wenn man einen sexuellen Übergriff öffentlich macht, auch nur in Form der Bekanntmachung gegenüber anderen Personen, können zivilrechtliche Unterlassungsverfügungen oder Anzeigen erfolgen, können Ansehensverluste,  Karriereeinbußen oder Verleumdungen folgen. Das heißt nicht, dass ich dafür plädiere, sexualisierte Gewalt hinzunehmen, im Gegenteil. Man muss sich nur sehr genau überlegen, wie man konkret vorgeht und vor allem, die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen verbessern.


S.I.:  Es ist sehr eindrucksvoll, wie Sie den Umgang der Justiz mit den Opfern beschreiben. Eigentlich ist es beschämend für unseren Staat. Es bildet sich ein Kloß im Magen, wenn man liest, wie der gegnerische Anwalt mit Gewaltopfern umgeht. Auf der anderen Seite ist es seine Pflicht, das Beste für den Mandanten herauszuschlagen. Es geht nicht um Moral oder Recht, sondern darum, wer die Macht besitzt, die besseren Argumente hat und ob ein Opfer stark genug ist, dem Verhör standzuhalten. Der in-dubio-Grundsatz: Ist unser Rechtssystem täterorientiert? Es gilt die Unschuldsvermutung. Das Opfer wird hier oft zum Täter diskreditiert. Warum haben wir keine Opfervermutung? Und warum werden Opfer einem solchen Martyrium der Diskreditierung ausgesetzt?


C. C.:   Die Unschuldsvermutung ist in einem Rechtsstaat unabdingbar, genauso wie der Grundsatz „in dubio pro reo“. Problematisch ist nicht das, sondern die Form, wie mit Verletzten umgegangen wird, wie sie ihr gesamtes Leben offenbaren müssen, Fragen gestellt werden dürfen, die wirklich nichts mit den Taten zu tun haben und manche Kolleg*innen die Betroffenen auslachen oder respektlos behandeln. Das ist nicht hinnehmbar, hat sich aber in den letzten Jahren etabliert. Und dabei spielen eben wieder die Vergewaltigungsmythen eine große Rolle.


S.I.:  Wie viel Einfluss hat ein Richter darauf, wie weit der Rechtsanwalt des Angeklagten ein Opfer abkanzeln kann, bis hin zur Verleumdung – das Opfer sogar als Täter hinzustellen? Kann er in die Heftigkeit der Befragung eingreifen?


C. C.:   Ja, das können Richter*innen. Aber selbstverständlich nur, wenn sie selbst nicht diesen Mythen erliegen und sehr gut geschult sind, wenn sie etwas über Täterstrategien und geschlechtsspezifische Gewalt wissen, wenn sie sich auskennen mit Retraumatisierung und Opferschutz. Selbstverständlich müssen sie so handeln, dass ihnen nicht der Vorwurf der Befangenheit zu machen ist, aber das können souveräne, gut geschulte Richter*innen. Leider aber fehlt es häufig daran, dass sich Richter*innen mit geschlechtsspezifischer Gewalt und deren Dynamik auch theoretisch befassen und deshalb unterliegen sie ihren eigenen Vorurteilen.


S.I.:  Gewalt fängt aber nicht bei Prügel an, es beginnt mit Beleidigung und sogenannter «Hate Speech», digitaler Gewalt. Dabei werden Frauen interessanterweise viel heftiger attackiert als Männer. Und wie wir am Beispiel Renate Künast gesehen haben, sind manche Richter nicht unbedingt gewillt, Recht zu sprechen in ihrer Auslegung der Gesetze. Es geht um Macht und Demütigung – der auch Männer digital ausgesetzt sind. Was müssen wir tun, um diese Form der verbalen Gewalt besser in den Griff zu bekommen?


C. C.:   Die Plattformen müssen viel wirksamer kontrolliert und reglementiert werden, der Hass im Netz ernstgenommen, verfolgt und unterbunden werden. Aber das Problem ist ja, dass es so viele Menschen gut finden, ihrem Hass und ihrer Misogynie im Netz freien Lauf zu lassen, dass Vergewaltigungsphantasien und entsprechen Videos millionenfach angesehen und geteilt werden. Wir müssen die Gesellschaft ändern, ein Klima schaffen, in dem Frauenhass und Menschenverachtung keinen Raum hat.


S.I.:  Stalking ist eine Variante der Gewalt. Auch wenn wir hier neue (schwammige) Gesetze haben, wird es den Opfern ziemlich schwer gemacht, dies zur Anzeige zu bringen. Und wenn der Täter unbekannt ist, hat man kaum eine Chance. Agieren Täter hier in einer Grauzone?


C. C.:   Strafverfahren können immer nur gegen konkrete Täter erfolgreich sein, das wird sich nicht ändern. Ich denke, dass bei Stalking eines der Probleme der immense Aufwand der Verfahren ist und häufig die schwierige Nachweisbarkeit. Wenn einer Mandantin zum Beispiel regelmäßig die Reifen durchstochen werden, Kot in den Briefkasten geschmissen, Scheinbestellungen bei ihr ankommen, dann kann sie in den meisten Fällen nicht nachweisen, wer konkret die Taten verübt hat. Selbst wenn sie einen Ex-Partner hat, der ihr auflauert und andere Delikte verübt, muss der Tatnachweis für jede einzelne Handlung erbracht werden. Das ist eben schwierig. Das Problem ist aber, dass selbst dann, wenn ein Nachweis erbracht wird, die Gefährlichkeit und die Auswirkungen der Taten auf die Betroffenen immer noch nicht angemessen bewertet werden.


S.I.:   Sie beschreiben auch im Fall von körperlicher Gewalt, dass eine Strafanzeige bei der Polizei für die Opfer oft keinen Schutz bietet. Was ist das Problem an unserem Rechtssystem? 


C. C.:   Strafverfolgung erfolgt selbstverständlich immer nur nach einer Tat, die Verfahren dauern oft Jahre, eine konkrete Hilfe für die Verletzten entfalten sie selten. Deshalb muss viel mehr auf Prävention gesetzt werden. Das Gewaltschutzgesetz mit seinen Näherungsverfügungen ist die richtige Idee, wird aber nicht angemessen umgesetzt. Man müsste viel näher an den Tätern sein, sie kontrollieren und überwachen, statt allein auf die Strafverfolgung zu setzen.


S.I.:  Es gibt viel zu wenig Frauenhäuser in Deutschland. Und die müssen sich oft ihren Unterhalt über Vereine und Spenden finanzieren. Warum unterstützt der Staat so geringfügig Gewaltprävention und Opferschutz?


C. C.:   Letztlich würde ich sagen, weil die geschlechtsbezogene Gewalt in ihrer Konsequenz dem bestehenden patriarchalen System nutzt, es stabilisiert. Das ist natürlich nicht so einfach, niemand würde behaupten, dass man für Femizide ist, für schwere Gewalt gegen Frauen. Aber die permanente Sorge von Frauen um ihre Sicherheit, lenkt Frauen ab, beschäftigt sie, schließt Türen, die männlichen Personen offenstehen. 


S.I.:  Ich nehme mal Spanien als gutes Beispiel. Frauenhäuser werden besser finanziell unterstützt, die Polizei wird speziell geschult. Männer, die wiederholt gewalttätig sind, erhalten Fußfesseln. Nähert sich der Mann, werden das Opfer und die Polizei per Piepston gewarnt. In viele Gemeinden hängen die Rathausflaggen auf halbmast und es wird ein Gedenken verlesen in der folgenden Ratssitzung, wenn eine Frau den Tod durch eine Beziehungstat erlitten hat, und es gibt jährliche Frauenmärsche zum Gedenken an die Opfer. Es gibt viel Aufklärung und die Aufforderung zur Anzeige. Hier ist in den Jahren die Zahl der Beziehungsmode und -gewalttaten extrem gesunken; wenn man bedenkt, dass man vor 30 Jahren noch jede Woche von Fällen lesen konnte, bei denen ein Mann seine Ehefrau auf der Straße mit Benzin übergoss und anzündete. Was kann man in Deutschland machen, um die Gewalt an Frauen zu senken?


C. C.:   Sehr viel. Wir brauchen viel mehr Geld für Frauenhausplätze und Beratungsstellen, für Täterprogramme und Kampagnen gegen geschlechtsspezifische Gewalt. Wir müssen endlich die vorherrschenden Bilder von Männlichkeit revidieren und echte Gleichstellung fördern. Eine Gesellschaft vorantreiben, die offen und frei für alle ist. Über Sexualität verhandeln, die für alle befriedigend und nicht übergriffig ist, Lebensformen, die auf Gleichberechtigung aufbauen und Hass und Verachtung immer wieder zurückweisen. Leider erleben wir aber gerade einen unglaublichen Backlash, verbunden mit dem Ansinnen rechtsextremer Bewegungen. Man darf nicht vergessen, dass neben dem Rassismus rechte Bewegungen weltweit ihr Antifeminismus und Frauenhass eint. 


S.I.:  Eine letzte Frage, die den Lockdown betrifft. Es war vorprogrammiert, dass Gewalt in der Familie zu Zeiten des dichten Zusammenseins auf beengtem Raum zu erhöhter Gewalt in der Familie führen wird. Beim Hilfetelefon «Gewalt gegen Frauen» sei eine Steigerung von 17,5 Prozent verzeichnet. Neben physischer Gewalt steht die emotionale Gewalt. So regulierten während des Lockdowns nach Untersuchungen fast fünf Prozent der Männer die Kontakte ihrer Frauen, darunter auch digitale Kontakte über WhatsApp usw. 3,8 Prozent der Frauen fühlten sich von ihrem Partner bedroht, 2,2 Prozent durften nicht ihr Haus ohne seine Erlaubnis verlassen. Gibt es eine Lösung für dieses Problem?


C. C.:   Ja, die Abschaffung des Patriarchats.


S.I.:  Ich danke Ihnen für das Interview.




AktenEinsicht von Christina Clemm

Geschichten von Frauen und Gewalt

Laut BKA ist jede dritte Frau in Deutschland von physischer und/oder sexualisierter Gewalt betroffen. Die Strafrechtsanwältin Christina Clemm berichtet an Hand von «Akten» empathisch und gleichzeitig schnörkellos aus ihrer Praxis – sie war Mitglied der Expertenkommission zur Reform des Sexualstrafrechts des BMJV. Hier geht es nicht immer um häusliche Gewalt. Es geht auch um Machtdemonstration, um den Umgang mit Frauen vor Gericht. Aussage gegen Aussage. Gern wird Frauen Lüge und Missgunst unterstellt. 


Weiter zur Rezension:   AktenEinsicht von Christina Clemm



Weiteres zum Thema:

Misogynie – Die Geschichte des Frauenhasses von Jack Holland

Jack Holland versucht der Frage auf den Grund zu gehen, woher der Frauenhass kommt, wo er seinen Ursprung hatte. Das Sachbuch zur Misogynie ist sehr umfangreich, leicht zu lesen, unterlegt mit britischem Humor. Ich gehe nicht mit allen Thesen konform, aber in der Grundsätzlichkeit stimme ich zu. Es ist ein wichtiges Buch, auch interessant für Männer, denn hier wird auf verständliche Weise erklärt, welch tief verwurzelte Strukturen der Zurückstellung von Frauen zugrunde liegen. Es sensibilisiert für das Thema Gleichberechtigung und Respekt. Alles beginnt in der Antike. Sei es die unheilbringende Pandora der griechischen Mythologie oder Eva, die erste Frau, aus dem Alten Testament, die die Menschheit aus dem Paradis vertrieb. Die Frau ist der Sündenfall, die Wurzel allen Übels ...

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Gestapelte Frauen von Patrícia Melo

Eine junge Anwältin aus São Paulo nimmt eine Stelle im entlegenen Cruzeiro do Sul an, einer Urwaldprovinz, wo sie als Beobachterin an Gerichtsverhandlungen teilnimmt – Prozessen zu brutalen Frauenmorden. Sie arbeitet für eine Organisation, die den juristischen Umgang mit Femziden dokumentiert und anprangert, ein Buch herausbringen will – denn alle Täter kommen frei, werden nie verurteilt – die Frauen sind selbst schuld. Der Roman ist harte Kost! Das auf zwei Ebenen: Die Fälle an sich gehen tief unter die Haut – aber was viel schlimmer ist: Hier ist nichts fiktiv, der Femizid ist tagtägliche Realität! Misogynie ist existent - Frauenrechte fehlen.

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Schriftsteller, Verleger, Kritiker, Buchhändler, Designer und
anderen interessanten Personen werden hier vorgestellt.


Zeitgenössische Literatur

Hier verbirgt sich manche Perle der Literatur. Ich lese auch mal einen Bestseller, natürlich, aber mein Blick ruht  immer auf den kleinen Verlagen, auf den freien Verlagen. Sie trauen sich was - und diese Werke sind in der Regel besser als der Mainstream der meistgekauften Bücher …
Zeitgenössische Romane

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